12 9.2.4 Gesamtwürdigung und Fazit Insgesamt ist festzuhalten, dass seit dem ersten oberinstanzlichen Verfahren einige positive Entwicklungen stattgefunden haben. So sind die Sprachkenntnisse und die Integration des Beschuldigten noch besser geworden und er hat sich nun über eine noch längere Zeitspanne straffrei gezeigt. In Bezug auf die familiären Verhältnisse ist zunächst ein weiteres Kind hinzugekommen, später ist es zur Trennung des Beschuldigten und seiner Ehefrau gekommen.