Angesprochen darauf, ob sie dem Beschuldigten im Fall einer Landesverweisung nach Costa Rica folgen würde, hielt sie fest, das sei sehr schwierig. Das Leben dort sei nicht schön. Sie könne es nicht genau beantworten (pag. 1103 Z. 1 ff.). Betreffend die Verhältnisse in Costa Rica erklärte H.________, es sei etwas anderes, das Land als Tourist zu besuchen, oder dort zu leben. Es sei kriminell und sehr arm; man kämpfe, um zu überleben (pag. 1105 Z. 35 ff.). Eine Landesverweisung des Beschuldigten würde somit wahrscheinlich auch eine grössere räumliche Trennung von seinen Kindern bedeuten.