_ (Ortschaft); es handelt sich dabei um den Onkel und die Tante von H.________. Die – recht erheblichen – Kinderunterhaltsbeiträge von anfänglich monatlich CHF 3'300.00, seit April 2024 monatlich CHF 3'400.00, bezahlt der Beschuldigte offenbar zuverlässig (vgl. pag. 1066 ff. und pag. 1103 Z. 42 ff.). Wie beide Ehegatten anlässlich der Neubeurteilungsverhandlung ausgesagt haben, haben sie nach wie vor ein gutes Verhältnis, was auch deutlich spürbar war. So gab H.________ zu Protokoll, auch heute noch zu 100% hinter dem Beschuldigten zu stehen, sich immer noch sehr gut mit ihm zu verstehen und dass er immer einer der wichtigsten Menschen in ihrem Leben sein werde (pag. 1100 Z. 42 und pag.