10 urteilungsverhandlung entspricht das in der Trennungsvereinbarung vom 7./8. Mai 2024 festgehaltene Besuchsrecht von jeweils zwei Wochenenden im Monat und zusätzlich vier bis fünf Abenden pro Monat unter der Woche dem Minimum, das effektiv gelebt werde. Die Wahrnehmung des Besuchsrechts hänge davon ab, wie oft der Beschuldigte frei bekomme; es komme durchaus auch zu sechs Abenden pro Monat, in welchen er die Kinder betreue. Beide Elternteile wollen, dass er so viel Zeit wie möglich mit den Kindern verbringen kann (vgl. pag. 1064 und pag. 1104 Z. 21 ff.).