Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte, der seine knapp 20 ersten (und damit prägenden) Lebensjahre in Costa Rica verbracht hat, mittlerweile seit gut 12 Jahren in der Schweiz lebt, hier eine Familie mit einer Schweizerin gegründet (mehr hierzu sogleich) und sich persönlich und wirtschaftlich gut integriert hat. Der Grad der Integration hat sich im Vergleich zur ersten oberinstanzlichen Verhandlung nochmals erhöht, was angesichts des seither vergangenen Zeitablaufs auch zu erwarten war. 9.2.2 Familiäre Verhältnisse