9.2.2). Der Beschuldigte spricht und versteht mittlerweile gut Schweizerdeutsch, sodass die Neubeurteilungsverhandlung in dieser Sprache durchgeführt werden konnte und die Übersetzerin nicht in Anspruch genommen zu werden brauchte (vgl. pag. 1097 ff.) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte, der seine knapp 20 ersten (und damit prägenden) Lebensjahre in Costa Rica verbracht hat, mittlerweile seit gut 12 Jahren in der Schweiz lebt, hier eine Familie mit einer Schweizerin gegründet (mehr hierzu sogleich) und sich persönlich und wirtschaftlich gut integriert hat.