(Gastgewerbebetreib); dieses Anstellungsverhältnis wurde aufgrund des Vorfalls, welches dem vorliegenden Strafverfahren zu Grunde liegt, im Juli 2018 gekündigt. Seit November 2018 hat er wieder eine unbefristete Vollzeitstelle als Koch im N.________ (Gastgewerbebetreib) in O.________ (Ortschaft), wo er seit September 2023 die Funktion als Junior Sous-Chef übernommen hat. Rund um die Neubeurteilungsverhandlung fanden die Abschlussprüfungen der Weiterbildung zum Chefkoch/Küchenchef (eidgenössischer Fachausweis) statt (pag. 1088 ff., pag. 1109 Z. 1 ff. und pag. 1021). Der Beschuldigte verdient aktuell