9.2 Erwägungen der Kammer Aus den Beweisergänzungen im Neubeurteilungsverfahren ergaben sich teils neue Erkenntnisse bzw. Veränderungen der Lebensumstände des Beschuldigten im Vergleich zum ersten oberinstanzlichen Verfahren und zum bundesgerichtlichen Verfahren. Nachfolgend wird daher nochmals auf die einzelnen Kriterien zur Prüfung eines schweren persönlichen Härtefalls unter Einbezug dieser Neuerungen eingegangen. 9.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz, persönliche und wirtschaftliche Integration Der Beschuldigte wurde am A.________ 1992 in Costa Rica geboren.