8 9. Härtefallprüfung 9.1 Erwägungen des Bundesgerichts Das Bundesgericht schützte in seinem Entscheid vom 5. Mai 2023 die Erwägungen des Obergerichts im ersten oberinstanzlichen Urteil bezüglich Prüfung eines schweren persönlichen Härtefalls, soweit die Ausführungen zur Anwesenheitsdauer in der Schweiz, zum Gesundheitszustand, zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration sowie zu den Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Heimatland betreffend (E. 6.7.1-6.7.4 des Urteils des Bundesgerichts vom 5. Mai 2023, pag.