6 ersten oberinstanzlichen Verfahrens, worüber im Neubeurteilungsverfahren ebenfalls zu entscheiden ist; ebenso wie über die Kosten- und Entschädigungsfolgen des Neubeurteilungsverfahrens selbst. Weiter hat die Kammer die Verfügungen über das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu treffen.