Materiell zu prüfen sind diejenigen Punkte, die aufgrund der verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts einer erneuten Beurteilung bedürfen. Die Beschwerde vor Bundesgericht wurde betreffend die Schuldsprüche wegen Schändung und sexueller Belästigung, begangen zum Nachteil von D.________, die Strafzumessung, die Landesverweisung, die Zivilforderungen von D.________ sowie die Kosten- und Entschädigungsregelung erhoben. Im Übrigen wurde das Urteil des Obergerichts SK 20 141 vom 17. Juni 2021 nicht angefochten.