Urteil des Bundesgerichts 6B_1366/2016 vom 6. Juni 2017 E. 3.2.1). Als Folge davon darf auf diejenigen Punkte, die vor Bundesgericht nicht angefochten waren, oder die von diesem bestätigt wurden, materiell nicht mehr zurückgekommen werden. Sie sind im Neubeurteilungsverfahren lediglich formell neu zu verkünden, da sie infolge der integralen Kassation des ersten oberinstanzlichen Urteils nicht in Rechtskraft erwachsen sind (Urteile des Bundesgerichts 6B_16/2016 vom 28. Dezember 2016 E. 2.3.2, 6B_1276/2015 vom 29. Juni 2016 E. 1.2.1 und 6B_51/2016 vom 3. Juni 2016 E. 1.1).