5 6. Gegenstand des Neubeurteilungsverfahrens Ausgangspunkt des Neubeurteilungsverfahrens bildet vorliegend das Urteil des Bundesgerichts 6B_1179/2021 vom 5. Mai 2023, in welchem das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts SK 20 141 vom 17. Juni 2021 aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurückgewiesen hat. Durch das kassatorische Rückweisungsurteil des Bundesgerichts existiert das Urteil des Obergerichts SK 20 141 vom 17. Juni 2021 formell nicht mehr.