2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 19’464.00 (95% der gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten; exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). III. A.________ sei zu verurteilen zu: 1. einer Landesverweisung von 7 Jahren; 2. den oberinstanzlichen Verfahrenskosten. IV. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.).