Es sei ferner festzustellen, dass das Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 17. Juni 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.________ schuldig gesprochen wurde 1. der Schändung, begangen am 26. Mai 2018 in Bern z.N.v. D.________; 2. der sexuellen Belästigung, begangen am 26. Mai 2018 in Bern z.N.v. D.________ und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen verurteilt wurde: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Vollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Polizeihaft von einem Tag wird an die Freiheitsstrafe angerechnet.