1099 ff.), einvernommen. Weiter reichte der Beschuldigte einen Briefwechsel mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: GSI) betreffend Rückzahlung der vom Kanton vorgeschossenen Opferhilfezahlungen ein, welcher zu den Akten erkannt wurde (pag. 1115 und pag. 1124 ff.). 5. Anträge der Parteien im Neubeurteilungsverfahren 5.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Anlässlich der Neubeurteilungsverhandlung vom 27. Juni 2024 stellte und begründete die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1130 f.): I.