Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (nachfolgend: Generalstaatsanwaltschaft) gab mit Eingabe vom 15. Juni 2023 ihr Einverständnis zum geplanten Vorgehen bekannt und verzichtete darauf, weitere Beweisanträge zu stellen (pag. 1010). Der Beschuldigte erklärte nach einmaliger Fristerstreckung mit Eingabe vom 12. Juli 2023 ebenfalls sein Einverständnis und stellte den Beweisantrag, es seien ein Auszug aus dem Familienausweis vom 16. Februar 2022 und eine Bestätigung des Schweizer Kochverbands zu den Akten zu erkennen (pag. 1013 und pag. 1017 ff.).