Betreffend die auf den in Rechtskraft erwachsenen Freispruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'024.40 wurde festgehalten, dass diese der Kanton Bern trägt. Ferner wurden das Honorar der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren bestimmt und dem Beschuldigten die Rück- und Nachzahlungspflichten im Umfang seines Unterliegens auferlegt. Schliesslich wurde die Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten erstellten DNA-Profils und der erhobenen biometrisch erkennungsdienstlichen Daten erteilt.