14. In concreto Die Vorinstanz hat sich an den Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) orientiert, welche für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 17 km/h eine Busse von CHF 400.00 vorsehen (VBRS-Richtlinien, S. 22). Die ausgesprochene Busse in der Höhe von CHF 400.00 erscheint mit Blick auf das Tatverschulden und die Täterkomponenten als angemessen. Hinweise, wonach die Vorinstanz ihr Ermessen falsch gewichtet hätte, liegen keine vor. Somit ist die durch die Vorinstanz ausgesprochene Busse von CHF 400.00 zu bestätigen.