Diese kann somit als mögliche Lenkerin des Fahrzeugs ausgeschlossen werden. Des Weiteren wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung am 4. Juni 2022 – einem Samstag – um 16:55 Uhr in Kandergrund begangen. Tatzeitpunkt und Tatort lassen eine Geschäftsfahrt eines der sechs Mitarbeitenden der C.________ AG mit Sitz in D.________ (Ortschaft) unwahrscheinlich erscheinen. Vielmehr ist aufgrund der konkreten Umstände von einem Wochenendausflug des Beschuldigten mit seiner Ehefrau auszugehen.