Gerade mit Blick auf die zweite Radaraufnahme (pag. 20) dürfte es sich beim Lenker jedoch mit grösster Wahrscheinlichkeit um eine männliche Person handeln. Zudem ist aufgrund der Radaraufnahme des Fahrers und der Beifahrerin (pag. 6), den Vergleichsfotografien des Beschuldigten und seiner Ehefrau (pag. 18) sowie den entsprechenden Ausführungen im Berichtsrapport vom 20. Oktober 2022 (pag. 17) davon auszugehen, dass es sich bei der Beifahrerin um die Ehefrau des Beschuldigten handelt. Diese kann somit als mögliche Lenkerin des Fahrzeugs ausgeschlossen werden.