2015, N 11 zu Art. 6 OBG; vgl. zur materiellen Haltereigenschaft auch Urteil des Bundesgerichts 6B_812/2011 vom 19. April 2012 E. 1.5 mit Hinweisen). Das Gericht kann im Rahmen der Beweiswürdigung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zum Schluss gelangen, der Halter habe das Fahrzeug selber gelenkt, wenn dieser die Tat bestreitet und sich über den möglichen Lenker ausschweigt (Urteile des Bundesgerichts 6B_235/2021 vom 29. Juli