5 spruch steht. Dass eine andere Lösung oder Würdigung ebenfalls vertretbar oder gar zutreffender erscheint, genügt für die Annahme von Willkür nicht. Willkür liegt sodann nur vor, wenn nicht bloss die Begründung eines Entscheides, sondern auch das Ergebnis unhaltbar ist. Nachfolgend ist demnach zu prüfen, ob die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung, wonach der Beschuldigte als Lenker des betreffenden Fahrzeugs mit der Kontrollschildnummer ________ die angeklagte Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, offensichtlich unrichtig, mithin willkürlich ist.