1. A.________ wird der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit freigesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kanton Bern auferlegt. 3. Dem Beschuldigten wird eine Entschädigung nach Art. 429 StPO zugesprochen. 2. Subsidiär sei das Urteil des Gerichtspräsidenten des Regionalgerichtes Oberland vom 12. April 2023 aufzuheben und die Angelegenheit zur weiteren Untersuchung und neuen Entscheidung im Sinne der Erwägung an die Vorinstanz zurückzuweisen.