2 hältnisse verzichtet wurde. Mit Aktennotiz vom 7. August 2023 wurde festgehalten, dass der Beschuldigte nicht im Strafregister verzeichnet ist (pag. 138). 4. Anträge des Beschuldigten In ihrer Berufungsbegründung vom 16. August 2023 stellte die Verteidigung namens des Beschuldigten folgende Anträge (Hervorhebungen im Original; pag. 141): 1. Es sei das Dispositiv des Urteils des Gerichtspräsidenten des Regionalgerichtes Oberland vom 12. April 2023 wie folgt abzuändern: