2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Verteidigung des Beschuldigten am 19. April 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 97). Mit Verfügung vom 30. Mai 2023 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend ebenfalls vom 30. Mai 2023, zu (pag. 115 f. und pag. 102 ff.). Die Verfügung vom 30. Mai 2023 wurde der Verteidigung am 1. Juni 2023 zugestellt (pag. 118). Am 21. Juni 2023 reichte die Verteidigung form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein, wobei das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten wurde. Gleichzeitig beantragte sie die Durchführung des schriftlichen Verfahrens (pag.