18  20.06.2023 bis 07.07.2023: Für das Studium der Berufung der Generalstaatsanwaltschaft inkl. Prüfung von Nichteintretensgründen, die Redaktion der Eingabe an das Obergericht sowie die Orientierung des Mandanten erscheinen lediglich 0.75 Stunden angemessen. Es erfolgt eine Kürzung um 0.45 Stunden.  21.09.2023: Der Aufwand von 0.10 Stunden für die Redaktion des Fristverlängerungsgesuchs infolge ausserordentlich hoher Arbeitsbelastung und Ferienabwesenheit ist als administrative Arbeit nicht separat zu vergüten.  24.10.2023 bis 07.12.2023: