Der Tarifrahmen für Verfahren vor dem Einzelgericht des Regionalgerichts beträgt CHF 500.00 bis CHF 25'000.00 (Art. 17 Bst. b PKV). Im Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar 10 bis 50 % des Honorars in erster Instanz (Art. 17 Bst. f PKV). 15.2 Erwägungen der Kammer Rechtsanwalt B.________ macht mit Kostennote vom 7. Dezember 2023 eine Parteientschädigung von CHF 2'636.05 geltend (Honorar von CHF 2’418.00 + Auslagen von CHF 29.60 + Mehrwertsteuer von CHF 188.45). Das beantragte Honorar bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Tarifrahmens. Die geltend gemachten 9.30 Arbeitsstunden erachtet die Kammer jedoch als übersetzt.