__ 9.60 Arbeitsstunden aus. Dieser Vorbereitungsaufwand erscheint der Kammer für ein (schätzungsweise) 30-minütiges Plädoyer sowie insbesondere unter Berücksichtigung, dass Rechtsanwalt B.________ die Akten aus dem Vorverfahren kannte und sich in seinen zwei Einsprachebegründungen bereits eingehend mit dem Sachverhalt und den rechtlichen Aspekten auseinandergesetzt hatte und dafür total 8.60 Arbeitsstunden fakturierte, für einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt