__ 1.60 Stunden geltend. Nach Ansicht der Kammer erscheinen hierfür lediglich 1.50 Arbeitsstunden angemessen (≙ Kürzung um 0.10 Stunden).  Zur Vorbereitung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (07.12.2022 bis 15.02.2023) Für zwei Telefonate mit der Vorinstanz, die Lektüre der edierten 19-seitigen Strafakten aus dem Parallelverfahren gegen C.___