Rechtsanwalt B.________ setzte sich in seiner Einsprache vom 15. Dezember 2022 vertieft und konzis mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung betreffend die Entschuldbarkeit von vorschriftswidrigem Verhalten sowie der Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit auseinander, was augenscheinlich einige Arbeitsstunden beanspruchte. Auch arbeitete er gestützt auf das aktenkundige Unfallprotokoll und die von seinem Mandanten erhaltenen Informationen den Sachverhalt auf. Damit veranlasste er die Staatsanwaltschaft, einen neuen Strafbefehl mit präzisiertem Sachverhalt zu erlassen.