Das blosse Weiterleiten von Dokumenten wurde korrekterweise nicht fakturiert. Die Häufigkeit und Dauer der geltend gemachten schriftlichen, telefonischen und persönlichen Korrespondenz ist nach Ansicht der Kammer nicht zu beanstanden.  Zur Mandatierung (06.12.2021 bis 07.12.2021) Für die Instruktion durch seinen Mandanten, die Dossiereröffnung, ein Telefonat mit der verfahrensleitenden Staatsanwältin, die Mandatsanzeige sowie die E-Mailkorrespondenz mit seinem Mandanten machte Rechtsanwalt B.________ 1.50 Arbeitsstunden geltend.