Es gehört zu den elementaren Pflichten des Verteidigers, seinen juristisch unerfahrenen (und daher auf rechtlichen Beistand angewiesenen) Mandanten regelmässig über den Verfahrensgang zu informieren und zu dokumentieren, auf Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen vorzubereiten sowie offene Fragen zu klären. Die für eine wirksame Verteidigung erforderlichen Kontaktaufnahmen sind denn auch zu entschädigen, sofern sie sich – wie vorliegend – auf das notwendige Mass beschränken. Rechtsanwalt B.__