Gleichwohl galt es seitens Rechtsanwalt B.________ in der Zeit vom 6. Dezember 2021 (Mandatierung) bis 20. Februar 2023 (erstinstanzliche Hauptverhandlung) insbesondere zwei begründete Einsprachen zu verfassen (inkl. Aktenstudium, Konsultation der Rechtsprechung und Rücksprache mit seinem Mandanten), Beweisanträge betreffend die Einvernahme des Beschuldigten und von D.________ sowie zweier sachdienlicher Fotos von der Unfallstelle zu erstellen, seinen Mandanten auf die Hauptverhandlung vorzubereiten und den Parteivortrag zu verfassen.