53 des Obligationenrechts [OR; SR 220]), wirken Strafurteile in der Praxis häufig präjudizierend (HÜRLIMANN/ ENDER, Beziehungen zwischen Strafurteil und Haftpflichturteil, in: Schweizer Ingenieur und Architekt, 116/1998, S. 519). Insofern geht die tatsächliche Bedeutung des vorliegenden Strafverfahrens zwar über die drohende Übertretungsbusse von CHF 300.00 hinaus. In Relation zu den von einem Einzelgericht zu beurteilenden Strafsachen (wie Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre, Landesverweis und Massnahmen für junge Erwachsene; Art. 19 Abs. 2 Bst. b StPO) ist sie gleichwohl als am untersten Rand anzusiedeln (1 von 8 Punkten).