12 tretungsbusse von CHF 300.00 ohne Eintrag im Strafregister drohten (pag. 44). In strafrechtlicher Hinsicht lag somit eine absolute Bagatelle vor. Der Ausgang des Strafverfahrens war jedoch von zentraler Bedeutung für das sistierte Administrativverfahren, bei welchem laut Rechtsanwalt B.________ zu prüfen war, ob dem im Aussendienst tätigen Beschuldigten der Führerausweis zu entziehen ist (pag. 134 Z. 34 ff.), ist die Administrativbehörde doch grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des Strafgerichts gebunden (Urteil des Bundesgerichts 1C_157/2023 vom 23.02.2024 E. 3.2).