Bei den übrigen E-Mailnachrichten seien erläuternde Informationen seitens der Verteidigung angebracht und notwendig gewesen; so nach Eingang der Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft (9. Dezember 2021), des zweiten Strafbefehls (28. Februar 2023) und der Vorladung des Regionalgerichts (12. Dezember 2022), mit welcher auch Frist gesetzt wurde, Beweisanträge zu stellen und die wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen. Weitere E-Mails seien als Antworten erfolgt.