Nicht korrekt sei zudem, dass mit den E-Mails lediglich Verfahrensdokumente weitergeleitet worden seien. Im Wissen darum, dass die blosse Weiterleitung von Verfahrensdokumenten als administrativer Aufwand taxiert und nicht entschädigt werde, seien etwa die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 24. März 2022, das Schreiben des Regionalgerichts vom 17. Januar 2023 sowie die Verfügungen des Regionalgerichts vom 26. Januar 2023 und vom 7. Februar 2023 nicht fakturiert worden. Bei den übrigen E-Mailnachrichten seien erläuternde Informationen seitens der Verteidigung angebracht und notwendig gewesen;