11 ses des neuen Strafbefehls und der zweiten Einsprachebegründung am 10. März 2022 erfolgt. Die weiteren drei Telefongespräche seien kurz gewesen. Schliesslich habe eine Besprechung vor der Hauptverhandlung stattgefunden (15. Februar 2023). Mit Blick auf eine wirksame Verteidigung könne nicht von übermässig vielen Kontaktaufnahmen und langdauernden Klientengesprächen die Rede sein. Nicht korrekt sei zudem, dass mit den E-Mails lediglich Verfahrensdokumente weitergeleitet worden seien.