so nach dem Studium der Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft (15. Dezember 2021), der Redaktion des Entwurfs der ersten Einsprachebegründung (19. Januar 2021), der Redaktion des Entwurfs der zweiten Einsprachebegründung (7. März 2022) und zwecks Besprechung von Beweisanträgen (25. Januar 2023). Zu Beginn des Mandats sei ein initial notwendigerweise längeres Telefonat erfolgt. Ein weiteres und nicht als langandauernd zu bezeichnendes Telefonat sei aufgrund des Erlas-