Weiter sei in diesen 8.6 Stunden die Vorbesprechung der Hauptverhandlung ausgewiesen. Soweit die Generalstaatsanwaltschaft übermässig viele Kontaktaufnahmen mit dem Mandanten moniere, verkenne sie, dass vier Kontaktaufnahmen erfolgt seien und zwar jeweils vor einer Prozesshandlung und zwecks Absprache von Eingaben; so nach dem Studium der Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft (15. Dezember 2021), der Redaktion des Entwurfs der ersten Einsprachebegründung (19. Januar 2021), der Redaktion des Entwurfs der zweiten Einsprachebegründung (7. März 2022) und zwecks Besprechung von Beweisanträgen (25. Januar 2023).