Der Honorarnote könne entnommen werden, dass in der Zeit vom 12. Januar 2023 bis 15. Februar 2023 u.a. die Hauptverhandlung vorbereitet worden sei. Die entsprechenden Aufwände machten jedoch weniger als 8.6 Stunden aus, wobei mit Schreiben vom 12. Januar 2023 Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eingereicht, mit Schreiben vom 20. Januar 2023 eine Fristerstreckung beantragt sowie mit Schreiben vom 25. Januar 2023 Beweisanträge gestellt und begründet worden seien. Weiter sei in diesen 8.6 Stunden die Vorbesprechung der Hauptverhandlung ausgewiesen.