Wie das Obergericht des Kantons Bern im Entscheid BK 22 527 vom 14. Juni 2023 ausgeführt habe, seien auch im Falle eines Schuldspruchs drohende zivilrechtliche Ansprüche zu berücksichtigen und zwar unabhängig davon, ob solche adhäsionsweise im Strafprozess oder im Zivilprozess geltend gemacht würden. Durch den Verkehrsunfall seien eine Gartenmauer, ein Gartenzaun und ein Fahrzeug beschädigt worden, weshalb sich sein Mandant im Falle einer Verurteilung mit Zivilforderungen konfrontiert gesehen hätte, gegen welche er sich bereits im Strafverfahren zur Wehr gesetzt habe. Dasselbe habe bezüglich des Führerausweisentzugs zu gelten.