Mit Blick auf den Tarifrahmen von bis zu CHF 25'000.00 für Verfahren vor dem Einzelgericht (mithin für Verfahren, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohe), sei der vorliegende Fall klar unterdurchschnittlich resp. im untersten Bereich des Tarifrahmens anzusiedeln. Hinsichtlich die Schwierigkeiten der Strafsache sei massgebend, dass lediglich zu beurteilen gewesen sei, ob die im Ausweichmanöver vorgenommene Lenkbewegung des Beschuldigten, die dazu führte, dass sein Heck ausbrach, als angemessene resp. zweckmässige Reaktion zu qualifizieren sei.