Daran vermöge nichts zu ändern, dass der Beschuldigte je nach Ausgang des Strafverfahrens negative administrativrechtliche Konsequenzen zu befürchten hatte. Wie das Obergericht des Kantons Bern im Entscheid SK 18 439 vom 12. April 2019 ausgeführt habe, sei es wenig aussergewöhnlich, dass aus einem rechtskräftigen Schuldspruch administrative rechtliche Nachteile erwachsen. Mit Blick auf den Tarifrahmen von bis zu CHF 25'000.00 für Verfahren vor dem Einzelgericht (mithin für Verfahren, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohe), sei der vorliegende Fall klar unterdurchschnittlich resp.