8 von CHF 24'500.00 bis zu maximal 25 %, ausmachend CHF 6'125.00, als zulässig, was in concreto einem maximal angemessenen Honoraranspruch von CHF 6'625.00 (CHF 500.00 [Sockelbetrag] + CHF 6'125.00 [25 % Ausschöpfung]) entspricht. Das von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachte Honorar von 23.2 Stunden erscheint mithin vor dem Hintergrund der Umrechnung des vorgenannten Honorarplafonds in Stunden nicht als unbillig (CHF 6'625.00 / CHF 260.00 = 25.5 Stunden).