___ vom 24.01.2022 – diese enthält vertiefte juristische Ausführungen zu den in concreto einschlägigen Vorgaben der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – offenkundig veranlasst sah, am 25.02.2022 einen angepassten, den Anklagesachverhalt präzisierenden Strafbefehl zu erlassen. Dieser zusätzliche «Loop» im Einspracheverfahren war seitens der Verteidigung nachvollziehbarerweise mit weiterem Zusatzaufwand verbunden. Ferner wurden vor Gericht weitere Beweisanträge gestellt resp. waren die vom Gericht einverlangten Unterlagen beizubringen (pag. 84 ff.).