Mit Blick auf den im hängigen ADMAS- Verfahren im Raum stehenden Führerausweisentzug sowie die konkrete berufliche Situation des Beschuldigten liegt ausserdem auf der Hand, dass die tatsächliche Bedeutung des vorliegenden Strafverfahrens für diesen weit über die im Strafbefehl festgesetzte Übertretungsbusse von CHF 300.00 hinausgeht. Nicht ausser Acht gelassen werden darf des Weiteren auch, dass sich die Staatsanwaltschaft im Nachgang zur siebenseitigen Einsprachebegründung von Rechtsanwalt B.______