7 Gemäss der von Rechtsanwalt B.________ eingereichten Honorarnote (pag. 149 ff.) beläuft sich der anwaltlich getätigte zeitliche Aufwand im vorliegenden Verfahren (exkl. Hauptverhandlung) auf 19.7 Stunden. Die Hauptverhandlung vom 20.02.2023 dauerte etwas über 3 Stunden (vgl. HV- Protokoll, pag. 124 und 148). Für die Nachbesprechung nach dem Urteil wurden weitere 0.5 Stunden veranschlagt. Bei einem privaten Stundenansatz von CHF 260.00 (pag. 153), Auslagen von CHF 174.80 sowie der MWST von CHF 477.90 ergibt dies ein geltend gemachtes Honorar von CHF 6'684.70 (Zeitaufwand: total 23.2 Stunden).