Daher ist auf den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsanwalt B.________ sei als beschwerter Dritter in das Berufungsverfahren aufzunehmen, einzutreten. Über die Verlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten ist von Amtes wegen zu befinden. 8.2 Materielles In materieller Hinsicht schliesst sich die Kammer den Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ an (E. II.7 hiervor). Ergänzend und teilweise wiederholend weist sie auf folgendes hin: